Aktueller Hinweis

Am 18/19.05.23 sind beide Praxen, aufgrund des Feiertages, geschlossen (weitere Informationen).

Notfall

Polizei
110

Feuerwehr
112

Notarzt
19 222

Krankenwagen
19 222

Giftnotrufzentrale
0761 – 19240

Polizeidirektion Esslingen
0711 – 3990-0

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117

Kinderärztlicher Notdienst
0711 – 35 10 404

Gynäkologischer Notdienst
0711 – 35 11 993

Zahnärztlicher Notdienst
0711 – 78 77 755

Pflegenotruf
0711 – 38 06 640

Telefonseelsorge ev.
0711 – 11101

Telefonseelsorge kath.
0711 – 11102

FAQ Corona

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Corona!

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Leider ist unsere telefonische Erreichbarkeit aufgrund der zahlreichen Anrufe und Nachfragen sehr eingeschränkt. Daher möchten wir Ihnen hier bereits Antworten zu den wichtigsten Fragen geben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Sie brauchen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?

Wann erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Sie erhalten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sollten Sie an Symptomen einer nachgewiesenen Corona-Erkrankung leiden. Liegen keine Symptome vor, ist dies nicht möglich.

Dürfen Sie sich telefonisch krankschreiben lassen?

Ja, das ist möglich. Patientinnen und Patienten, die an einer leichten Atemwegserkrankung leiden, können sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Wie erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Sie können:

  1. Unsere Videosprechstunde nutzen (Termin vereinbaren)
  2. Persönlich in unserer Infektsprechstunde erscheinen (Termin vereinbaren)

Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung und Krankmeldung: Zusammen gegen Coron

Wie können Sie uns erreichen?

Sie brauchen einen Arzt oder eine medizinische Behandlung aufgrund einer Corona-Infektion?

Bitte nutzen Sie unsere Online Terminfunktion und vereinbaren Sie eine:

  • Videosprechstunde für eine telefonische Behandlung
  • Infektsprechstunde für eine persönliche Behandlung/ PCR-Test (nur bei Symptomen!)

Bitte kommen Sie nicht mit Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber, Heiserkeit, Halsschmerzen, Atemnot, Gliederschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, Durchfällen oder Erbrechen in die reguläre Sprechstunde. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.

Der Selbsttest ist positiv – Was müssen Sie jetzt tun?

Begeben Sie sich in Absonderung!

  • Eine Pflicht zur Absonderung besteht erst ab demjenigen Zeitpunkt, an dem ein positives Antigenschnelltestergebnis (der Teststelle) oder ein positives PCR-Testergebnis vorliegt.
  • Soweit möglich wird empfohlen, sich bis zum Vorliegen des bestätigenden Testergebnisses in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte größtmöglich zu vermeiden

Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen!

  • Lassen Sie Ihr Ergebnis bei einer offiziellen Teststation mittels eines Antigenschnelltest (oder PCR-Tests) bestätigen. Bei begrenzten PCR-Kapazitäten sollte zunächst ein Antigenschnelltest in einer Teststelle durchgeführt werden.
  • Zur Durchführung des Tests können Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Beachten Sie dabei bitte entsprechende geltende Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 Maske).

Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen!

  • Teilen Sie allen Ihren Kontaktpersonen gegebenenfalls vorsorglich mit, dass ein positives Selbsttestergebnis bei Ihnen vorliegt und Sie sich mittels offiziellen Schnelltest oder PCR nachtesten lassen.
  • Aus Ihrem positiven Selbsttest ergeben sich noch keine Absonderungsverpflichtungen für Ihre Kontaktpersonen.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.